Freitag, 10. Juli 2009

DGB-Ratgeber für Geringverdiener

Ratgeber Hilfen für Beschäftigte mit geringem Einkommen Wohngeld – Kinderzuschlag – Hartz IV
Broschüre DGB21345, 1 Expl. 1 Euro, ab 20 Stück 0,70 Euro inkl. MWSt. zuzüglich der jeweiligen Versandkosten
Niedrige Einkommen, Teilzeit, Minijob, Kurzarbeit für viele Beschäftigte reicht das Einkommen allein nicht. Doch Niedrigverdienern und Familien mit Kindern bietet der Staat Hilfen an. Zusätzlich zum Einkommen kann Wohngeld, Kinderzuschlag (zusätzlich zum Kindergeld) und - wenn dies nicht reicht - auch Hartz IV bezogen werden. Der Ratgeber erläutert die Grundlagen für diese ergänzenden Hilfen, außerdem gibt es Berechnungshilfen und Checklisten, die helfen abzuschätzen, ob ein Antrag lohnt oder nicht. Durch die vorgelagerten Leistungen kann in vielen Fällen Hartz IV Bedürftigkeit vermieden werden.

Inhalt

Wenn das Geld nicht reicht - Sozialleistungen nutzen
Eine kurze Übersicht

1. Was Ihnen zusteht
Drei Beispiele

2. Wohngeld
Das Wichtigste in Kürze
Was wird als Miete anerkannt?
Was gilt für Eigenheimbesitzer?
Wer zählt als Haushalts- bzw. Familienmitglied?
Wie hoch darf das Einkommen sein?

3. Kinderzuschlag
Das Wichtigste in Kürze
Die Regeln zum Einkommen
Die Höhe des Kinderzuschlages
Vergleichsrechnung mit der Arbeitslosengeld II
Sonderregeln für Alleinerziehende

4. Aufstockendes Arbeitslosengeld II
Wer hat einen Anspruch
So wird der Anspruch berechnet

5. ALG II und Kinderzuschlag: Gemeinsame Regeln
Regeln zur Einkommensanrechnung
Angemessene Wohnkosten
Wie viel Vermögen ist erlaubt?
Welches Kraftfahrzeug ist erlaubt?
Angemessenes Wohneigentum

6. Kinderzuschlag und ALG II: Die wichtigsten Unterschiede

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