Freitag, 16. Oktober 2009

Kinderrechte ins Grundgesetz

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Kinder haben Rechte, daran zweifelt niemand. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat deshalb dazu auf, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern.
Welche Rechte müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden – und wo? - Das Aktionsbündnis Kinderrechte schlägt folgende Kernelemente für eine Verfassungsänderung vor:
• Der Vorrang des Kindeswohls bei, alle Kinder betreffenden, Entscheidungen;
• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen ... Mehr Informationen und "Ihre Stimme zählt"

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