HWelt: Allgemein bildende Schulen - aber nicht für alle Kinder
Am Beispiel von NRW wird exemplarisch aufgezeigt, wie es Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsproblemen in der Regel in Deutschland ergeht, wenn sie im Anschluss an den Gemeinsamen Unterricht (GU) der Grundschule das Lernen mit Kindern ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen in den allgemein bildenden Schulen fortsetzen wollen. Dabei wird deutlich, dass die gegenwärtige Praxis der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gänzlich zuwiderläuft. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen sind ohne eine grundlegende Strukturreform und einen tiefgreifenden bildungspolitischen Kurswechsel in Deutschland nicht umzusetzen ... - HWelt-Artikel
Am Beispiel von NRW wird exemplarisch aufgezeigt, wie es Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsproblemen in der Regel in Deutschland ergeht, wenn sie im Anschluss an den Gemeinsamen Unterricht (GU) der Grundschule das Lernen mit Kindern ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen in den allgemein bildenden Schulen fortsetzen wollen. Dabei wird deutlich, dass die gegenwärtige Praxis der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gänzlich zuwiderläuft. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen sind ohne eine grundlegende Strukturreform und einen tiefgreifenden bildungspolitischen Kurswechsel in Deutschland nicht umzusetzen ... - HWelt-Artikel
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